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Insolvenzrecht
Seit Einführung der Insolvenzordnung ist die Kanzlei adamfischer intensiv auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig. Hierzu zählt selbstverständlich auch die Erlangung der Restschuldbefreiung für Verbraucher und Unternehmer.
Speziell auf dem Gebiet der Verbraucherinsolvenz bieten wir unseren Mandanten die vollständige Abwicklung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens an. Darauf folgt die Aufbereitung der Unterlagen und die Erstellung des Antrages zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wir vertreten Sie bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Gericht und dem Insolvenzverwalter/Treuhänder.
Wir unterstützen Sie ebenfalls an beiden der Erlangung der Restschuldbefreiung im europäischen Ausland und können hier auf erprobte Kontakte zurückgreifen.
Berater
