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Gewerbliches Miet-, Pacht- und Immobilienrecht

Wir beraten und vertreten außergerichtlich und gerichtlich in allen Fällen des Gewerberaummiet- und Pachtrechts, sowie bei allen Problemen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und Nutzung von gewerblichen Immobilien.

Angesichts der Tatsache, dass die Fülle der durch die Obergerichte in jüngster Zeit getroffenen  sehr mieterfreundlichen Entscheidungen gerade für gewerbliche Vermieter zu der Notwendigkeit geführt hat, bereits im Rahmen der Vertragsgestaltung hierauf zu reagieren, bieten wir eine umfassende Beratung, Vertretung und Begleitung bei der dem Vertragsschluss vorausgehenden Festlegung der Vertragsinhalte, der Führung von Vertragsverhandlungen unter Berücksichtigung auch der steuerlichen Aspekte des Einzelfalles an.

In der gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzung können unsere Mandanten auf ein erfahrenes und spezialisiertes, auf die heutigen Anforderungen im gewerblichen Miet, Pacht- und Immobilienrecht ausgerichtetes Team zurückgreifen.

Eine effiziente Durchsetzung der Rechte und Forderungen des gewerblichen Vermieters und Verpächters, insbesondere in den Bereichen

  • Miet- und Pachtzinseinzug
  • Mieterhöhung
  • Kündigung und Räumung
  • Vertragsverlängerung, vorzeitige Vertragsaufhebung, Vertragsanpassung
  • Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
  • Schadensersatz wegen Mängeln oder Verschlechterung der Mietsache
  • Mietminderung, Schönheitsreparaturen
  • Probleme im Zusammenhang mit der Insolvenz des Vertragspartners
  • Vertragsverletzungen sonstiger Art

wird zudem durch eine auf lange Erfahrung zurückgreifende besondere forensische Qualität der Vertretung durch unsere Rechtsanwälte sichergestellt.

 

Berater

Boris von Deringer